Ihr Partner für Fahrzeugaufbereitung, Remarketing & Flottenprozesse
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich

 

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der GMA Grüne Mobile Autopflege GmbH an den Standorten Köln und Dietzenbach.
(2) Sie gelten für Privatkunden, Firmenkunden sowie Partnerunternehmen und deren Mitarbeitende.
(3) Die AGB umfassen alle angebotenen Dienstleistungen, insbesondere Fahrzeugaufbereitung, Fotodokumentation, Bewertungen, Reifenservice, Einlagerung, Ladeleistungen, Fahrzeuglogistik, Hol‑ und Bringservice sowie Fahrzeugüberführungen.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, GMA stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

 

§2 Vertragsabschluss

 

(1) Ein Vertrag kommt durch Buchung einer Leistung und deren Bestätigung durch GMA zustande.
(2) Buchungen können telefonisch, schriftlich, elektronisch oder über das Online‑Buchungssystem erfolgen.
(3) Mit der Buchung erkennt der Kunde diese AGB an.

 

 

§3 Pflichten des Kunden

 

(1) Parken: Der Kunde hat ausschließlich die markierten Parkflächen zu nutzen und die Zufahrt sowie den Halleneingang freizuhalten.
(2) Betreten der Halle: Das Befahren oder Betreten der Halle durch Kunden ist aus sicherheits‑ und versicherungstechnischen Gründen untersagt.
(3) Fahrzeugzustand:

  • Das Fahrzeug muss fahrbereit, verkehrssicher und zugänglich sein.
  • Das Fahrzeug ist in geräumtem Zustand zu übergeben. Persönliche Gegenstände sind vorab zu entfernen.
  • GMA übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug verbliebene Gegenstände.
    (4) Fahrerlaubnis: Eine Fahrzeugübergabe ist nur bei Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis möglich.
    (5) Datenschutz im Fahrzeug:
  • Vor Rückgabe des Fahrzeugs sind persönliche Daten (z. B. Google‑Konten, Spotify, Navigationsziele, Bluetooth‑Geräte) vom Kunden zu löschen.
  • Hierfür werden in der Regel alle Fahrzeugschlüssel benötigt.
  • GMA übernimmt keine Haftung für nicht gelöschte Daten oder daraus entstehenden Missbrauch durch Dritte.

 

 

§4 Leistungsumfang

 

(1) Die Fahrzeugpflege und ‑aufbereitung erfolgt ausschließlich in den Betriebsstätten der GMA.
(2) GMA bietet Fahrzeugüberführungen zwischen Standorten, zu Kunden oder zu externen Dienstleistern an.
(3) Ein Hol‑ und Bringservice kann nach Verfügbarkeit und vorheriger Absprache gebucht werden.
(4) Für Partnerunternehmen können zusätzliche Leistungen wie Fahrzeugtausch, interne Logistikprozesse oder firmenspezifische Abläufe vereinbart werden.
(5) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Buchung oder individuellen Vereinbarung.

 

 

§5 Preise und Zahlung

 

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise.
(2) Sonderkonditionen für Firmenkunden oder Partnerunternehmen können individuell vereinbart werden.
(3) Die Zahlung ist unmittelbar nach Leistungserbringung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
(4) Bei Überführungen, Hol‑ und Bringservice oder Zusatzleistungen können gesonderte Gebühren anfallen.

 

 

§6 Termine, Annahme und Übergabe

 

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.
(2) Verzögerungen, die durch den Kunden verursacht werden, können zu Wartezeiten oder Zusatzkosten führen.
(3) Bei Hol‑ und Bringservice wird ein Übergabeprotokoll erstellt.
(4) GMA behält sich vor, Termine aus wichtigem Grund zu verschieben (z. B. technische Defekte, höhere Gewalt).
(5) Nicht dokumentierte Mängel:

  • Mängel oder Schäden, die bei der Fahrzeugübernahme oder Fahrzeugrückgabe nicht dokumentiert wurden, schließen Schadensersatzansprüche gegen den Nutzer nicht aus, sofern diese später durch einen unabhängigen Sachverständigen (z. B. DEKRA) festgestellt werden.
  • Die Erstellung eines Übergabe‑ oder Rückgabeprotokolls begründet keine Ansprüche gegenüber der GMA und stellt keinen vollständigen Zustandsnachweis dar.

 

 

§7 Haftung

 

(1) GMA haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Für normale Abnutzung, Verschleiß oder bereits vorhandene Schäden übernimmt GMA keine Haftung.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Vorschäden vor Übergabe mitzuteilen.
(4) Für im Fahrzeug befindliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
(5) Bei Fahrzeugüberführungen besteht Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(6) Für nicht gelöschte persönliche Daten oder aktive Konten im Fahrzeug übernimmt GMA keine Haftung.
(7) Für Schäden, die auf unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung oder technische Defekte des Fahrzeugs zurückzuführen sind, haftet GMA nicht.

 

 

§8 Stornierung und Terminänderung

 

(1) Stornierungen sind bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich.
(2) Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen kann eine Gebühr von bis zu 50 % des vereinbarten Preises erhoben werden.
(3) Bei Firmenkunden können abweichende Stornierungsregelungen vereinbart werden.

 

 

§9 Datenschutz

 

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Buchung und Leistungserbringung verarbeitet.
(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
(3) Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.

 

 

§10 Sonderverschmutzungen und zusätzlicher Arbeitsaufwand

 

(1) Starke Verschmutzungen, die über den üblichen Pflegeaufwand hinausgehen, können einen zusätzlichen Arbeitsaufwand verursachen.
(2) Zu den Sonderverschmutzungen zählen insbesondere:

  • Tierhaare
  • extreme Innenraumverschmutzungen
  • starke Geruchsbelastungen
  • Flüssigkeitsverschmutzungen
  • Bauschmutz, Sand, Erde oder vergleichbare Rückstände
  • Klebereste, Folienreste oder Harz
    (3) GMA ist berechtigt, für den Mehraufwand einen Zuschlag gemäß gültiger Preisliste oder nach tatsächlichem Aufwand zu berechnen.
    (4) Der Kunde wird vor Beginn der Arbeiten über den voraussichtlichen Mehraufwand informiert.
    (5) Kann der Mehraufwand erst während der Durchführung festgestellt werden, informiert GMA den Kunden unverzüglich.
    (6) GMA behält sich vor, Leistungen abzulehnen, wenn die Verschmutzung eine fachgerechte Bearbeitung unmöglich macht oder besondere Spezialreinigungen erforderlich wären.

 

 

§11 Standzeiten und Verwahrentgelt

 

(1) Fahrzeuge sind zum vereinbarten Termin abzuholen bzw. entgegenzunehmen.
(2) Wird ein Fahrzeug nicht am vereinbarten Tag abgeholt oder übergeben, kann GMA ein Verwahrentgelt erheben.
(3) Das Verwahrentgelt beträgt 10,00 € pro Tag und beginnt ab dem Folgetag des vereinbarten Abholtermins.
(4) Für Fahrzeuge, die aufgrund fehlender Rückmeldung oder verspäteter Abholung länger als 7 Tage auf dem Gelände verbleiben, behält sich GMA vor, zusätzliche Logistik‑ oder Umparkgebühren zu berechnen.
(5) Für Schäden, die während der Standzeit durch Witterungseinflüsse, Dritte oder unvorhersehbare Ereignisse entstehen, haftet GMA nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

§12 Besondere Regelungen für Firmenkunden

 

(1) Für Firmenkunden können individuelle Leistungsumfänge, Preise, Prozesse und Buchungslogiken vereinbart werden. Diese Vereinbarungen gelten ergänzend zu diesen AGB.
(2) Firmenkunden können für ihre Mitarbeitenden eine eigene Buchungskategorie erhalten. Die dort hinterlegten Leistungen, Preise und Berechtigungen werden individuell abgestimmt und sind verbindlich.
(3) Der Firmenkunde ist verantwortlich für die Verwaltung seiner Mitarbeitenden, insbesondere für die Bereitstellung korrekter Daten, Berechtigungen und Kostenstellen.
(4) Abweichende Abrechnungsmodelle (z. B. Kostenübernahme durch die Firma, Mischmodelle oder individuelle Regelungen pro Abteilung) sind möglich und werden schriftlich vereinbart.
(5) Der Firmenkunde stellt sicher, dass seine Mitarbeitenden über die internen Regelungen informiert sind und diese einhalten.
(6) Buchungen, die über die Firmenkategorie erfolgen, gelten als im Namen des Firmenkunden beauftragt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

 

§13 Schlussbestimmungen

 

(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist Köln oder Dietzenbach, sofern gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

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